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   BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17 D (5 B 21.17 D)   

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BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17 D (5 B 21.17 D) (https://dejure.org/2017,43655)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2017 - 5 B 22.17 D (5 B 21.17 D) (https://dejure.org/2017,43655)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 5 B 22.17 D (5 B 21.17 D) (https://dejure.org/2017,43655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig ; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 70.97
    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17
    Klagen und Rechtsmittel eines Prozessunfähigen sind nicht schlechthin unbeachtlich, sondern begründen ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem das Gericht eine Entscheidung über die Zulässigkeit zu treffen hat (BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27).

    Die etwaige mangelnde Prozessfähigkeit der Klägerin hindert nicht daran, die Kostenfolge der vorgenannten Regelung auszusprechen (BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 und BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - V ZB 5.93 - BGHZ 121, 397 , jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17
    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. Januar 2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 und vom 14. Juni 2016 - 5 B 27.16 - juris Rn. 3; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 f.).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17
    Die etwaige mangelnde Prozessfähigkeit der Klägerin hindert nicht daran, die Kostenfolge der vorgenannten Regelung auszusprechen (BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 und BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - V ZB 5.93 - BGHZ 121, 397 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17
    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. Januar 2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 und vom 14. Juni 2016 - 5 B 27.16 - juris Rn. 3; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 27.16

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17
    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. Januar 2017 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3 und vom 14. Juni 2016 - 5 B 27.16 - juris Rn. 3; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 14.07.1964 - III CB 151.62

    Wirksame Rücknahme eines gegen ein Urteil eingelegtes Rechtsmittel durch eine

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17
    Dies gilt nicht nur in einem Verfahren, in dem allein um die Prozessfähigkeit eines Beteiligten gestritten wird, sondern auch für den Fall, dass ein prozessunfähiger Beteiligter, der keinen gesetzlichen Vertreter hat, einen Rechtsbehelf gegen eine gerichtliche Entscheidung einlegt, die in einem Rechtsstreit ergangen ist, in dem er für prozessfähig gehalten worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1964 - 3 CB 151.62 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 2 S. 2 m.w.N.; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2016, § 62 Rn. 19).
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